Sprinkleranlage – Planung und Installation

Die Sprinkleranlagen sind eine sehr technisierte Angelegenheit. Meist müssen sie durch die vielen Schaltkreise, von Elektronikern eingerichtet werden und somit ist es nicht ganz unkompliziert eine Planung und Installation einer Sprinkleranlage durchzuführen. Die Menschen, die die Anlagen kaufen, bekommen meist davon nichts mit, denn für sie zählt nur die Tatsache, dass die Anlage kostengünstig ist und im Fall, dass es brennt gut funktioniert. Bis es aber soweit ist, ist ein sehr großer Aufwand an Tätigkeiten notwendig, welcher viel Können und fachliche Kompetenz der Fachleute erfordert. Hieraus entsteht die Tatsache, dass die Sprinkleranlagen eine hochkompliziertes technisches Gerät wurden, das viele Fehlerquellen aufweisen kann.

Planung einer Sprinkleranlage

Als erster Schritt, ist die Planung der Anlage im Vordergrund. Bei diesem Abschnitt, kommen eine Reihe von Tätigkeiten infrage, welche erledigt werden müssen.

  • Festlegen der Plätze für die Sprinkler
  • Volumen er Leitungen erstellen
  • Kostenplanerstellung
  • Beschaffen der Materialien
  • Vergabe der Arbeitsaufträge

Neben diesen Punkten, kommen noch einige andere Aspekte dazu, die sich je nach Umfang der Anlage, für den Käufer teilweise sehr kostspielig gestalten können.

Wer installiert eine Sprinkleranlage?

Die Anlagen können von unterschiedlichen Firmen angebracht werden. Oft sind es Betriebe, die für die Gestaltung der Häuser und Gebäude verantwortlich sind. Es kommen Installateure genau so infrage, wie Elektriker und speziell für diese Tätigkeiten ausgebildete Fachleute. Diese sind im Internet in großer Anzahl zu finden und bieten ihre Leistungen zu einen meist sehr günstigen Preis, den Interessenten an. Am teuersten ist es einen kleineren Handwerker mit einer solchen Anlage zu beauftragen. Diese sind meist nicht darauf vorbereitet und hin und wieder überfordert. Außerdem können sie mit den günstigen Preisen, der anderen Betriebe oft nicht konkurrieren, was für den Käufer einen finanziellen Mehraufwand bedeuten kann, den er nicht immer gleich bei Vertragsunterschrift einschätzt.

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