Die freien Mitarbeiter sind eine immer häufiger in Anspruch genommene Gruppe von Arbeitnehmern. Sie werden in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft von den Firmen eingesetzt. Dies ist auch klar, da ein freier Mitarbeiter viele Rechte, die ein festangestellter Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, nicht hat. Ein wesentlicher Grund für den Einsatz ist aber die Tatsache, dass der Betrieb nicht die Zahlungen an die gesetzlichen Versicherungen entrichten muss.
Um aber als Arbeitgeber einen sehr guten und auch rechtssicheren Arbeitsvertrag zu erhalten, greifen immer mehr Firmen auf Arbeitsvertrag Muster für freie Mitarbeiter zurück. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit, vor allem für kleinere Betriebe, die sich die hohen Kosten für Rechtsanwälte nicht leisten können, nur damit sie so ein Arbeitsvertag-Muster den Mitarbeiter geben können.
Nachdem die Gesetzgeber auch die freien Mitarbeiter gestärkt haben, ist es für beide Seiten wichtig, sich in einem rechtssicheren Raum, gerade wenn es um Arbeitsverträge geht, zu bewegen.
Sicherlich gibt es bei den freien Mitarbeiter in der Regel keine Vorgaben in Bezug auf Mindestlöhne und dergleichen, was diesen Aspekt für die Arbeitgeber etwas leichter gestalten lässt, da ein Verdienst meist frei ausgehandelt wird.
Was aber auf alle Fälle ein Arbeitsvertrag-Muster sehr sinnvoll macht, ist die Tatsache, dass auch viele andere Bedingungen in einen Vertrag schriftlich festgehalten werden müssen. Nichterfüllung der Arbeit, Krankheit, aber auch Haftungsansprüche, sind hier als wesentliche Punkte zu nennen.
Der Arbeitgeber, welcher die freien Mitarbeiter einstellt, hat aber auch vom Gesetzgeber her gesehen, die Verpflichtung diesen Arbeitnehmerkreis fair und sozial zu behandeln. Dies ist leider nicht immer gewährleistet und so ist es auch für den freien Mitarbeiter sehr wichtig, dass er über ein Arbeitsvertag-Muster selber weis, auf was er bei einem Vertragsabschluss acht geben muss.
Er kann sich diese Muster über das Internet besorgen. Eine andere Möglichkeit ist es sie bei Gewerkschaften oder anderen Institutionen sei anzufordern.