Kündigung mit Aufhebungsvertrag

Eine Arbeitsstelle zu haben, ist für die meisten Menschen der heutigen Zeit eine erstrebenswerte Sache im Leben. Leider gibt es aber viele arbeitswillige, die dieses Glück nicht haben.
Andere Menschen die eine Arbeit haben, kommen aus verschiedenen Gründen zum Entschluss, auch wenn sie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen, eine Kündigung mit Aufhebungsvertrag anstreben.

Gründe für solch einen Entschluss, sind in der Regel das Alter, der Traum der Selbständigkeit, oder auch die Möglichkeit sich in einem anderem Arbeitsfeld verwirklichen zu wollen.
Diese Arbeitnehmer verursachen bei den Arbeitgebern auch hin und wieder etwas Probleme, da diese sich schwer tun, einen rechtskräftigen Aufhebungsvertrag zu formulieren. Für diese Fälle gibt es den Muster-Aufhebungsvertrag.

Diese Formulare sind gerade für kleine Geschäfte, Betriebe oder auch Firmen eine sehr wertvolle Hilfe, gerade in diesen Bereich um sich die hohen Anwaltskosten zu sparen. Gerade im Bereich des Arbeitsvertragswesen ist es sehr wichtig, dass dieser Hand und Fuß hat. Ist dies nicht gegeben, so kann der Arbeitgeber später eventuell Schwierigkeiten bekommen, falls der Arbeitnehmer vor Gericht geht. Als dies kann mit einem Muster-Aufhebungsvertrag ausgeschlossen werden, denn hier sind die wichtigen Bestandteile mustergültig formuliert und je nach Branche oder Arbeitsstelle, kann der Arbeitgeber dann, je nach Fall die persönlichen Formulierungen einfügen.

Aus dieser Tatsache heraus, folgt dann am Schluss ein sehr guter und Hieb – und Stichfester Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer.

Zu Zeiten des Internets ist es auch sehr einfach, solche Vordrucke zu bekommen. Auf vielen Seiten werden sie zum direkten Download angeboten und häufig sind sie sogar sehr preiswert, oder sogar kostenlos für den Interessenten verfügbar.

Eine andere Chance ist es den Muster-Aufhebungsvertrag in einen Fachhandel oder über die Innung der Handwerkskammer zu beziehen. Egal auf welchen Weg man sich als Arbeitgeber einlässt, wichtig ist, dass der fertige Aufhebungsvertrag für den Mitarbeiter hundert Prozent regelrecht ist.

Beitrag von Roland:

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